Ich begrüsse Sie im Namen der Bildungsdirektion zu dieser Veranstaltung. Es ist ein aussergewöhnlicher Anblick, der sich mir heute Nachmittag hier in der Aula der GIBZ bietet: alle operativen Führungsverantwortlichen aus den gemeindlichen Schulen sind versammelt! Ihre grosse Präsenz zeugt von der Bedeutung der heutigen Thematik. Die gesamte Primarstufe und Sekundarstufe I und damit alle Lehrpersonen, die auf diesen Stufen unterrichten – das sind immerhin 1200 Köpfe! – werden von den Auswirkungen betroffen sein. Ich bedanke mich für Ihr Interesse an der Thematik und für Ihre geschätzte Unterstützung bei der Umsetzugn und bei der Kommunikation innerhalb Ihrer Schulen.

Der Bildungsrat hat vor einer Woche umfangreiche Änderungen am Promotions- und am Übertrittsreglement beraten. Und hier muss ich ein erstes Mal ausholen…

Zum Zeitpunkt der Beratung im Bildungsrat war ein Antrag für die Kantonsratssitzung vom folgenden Vormittag angekündigt, der ein Inkrafttreten der Schulgesetzrevision erst per 1.8.14 verlangte. Der Antrag sollte gemäss Fraktionsbericht der Alternativen-Grünen explizit mit der Umsetzung der Noteninitiative begründet werden. Aus Respekt vor dem Parlament, der Volksvertretung, wollte der Bildungsrat dem politischen Beschluss nicht vorgreifen, obwohl durchaus eine Mehrheit zu ermitteln gewesen wäre.

Der Bildungsrat hat den Beschluss über das In-Kraft-Treten deshalb ausgesetzt. Damit der Bildungsrat aber gegenüber dem Kantonsrat nicht «ohne Meinung» dastand, habe ich als Präsident dem Kantonsrat im Auftrag des Bildungsrates ausgerichtet, dass dieser die Umsetzung der Noteninitiative per 1.8.13 – nach Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse – als «anspruchsvoll aber gewiss machbar» beurteile. Der Kantonsrat hat den Antrag auf mehr Zeit in der Umsetzung der Noteninitiative denn auch mit 61 zu 10 Stimmen abgelehnt. Dieses Resultat war allgemeinen so erwartet worden.

In der Folge wollten wir das In-Kraft-Treten – wie im Bildungsrat vorbesprochen – auf dem Zirkularweg beschliessen. Die dafür gemäss Geschäftsordnung des Bildungsrates erforderliche Einstimmigkeit kam jedoch nicht zustande. Formelle Vorschriften sind im demokratischen Prozess genau einzuhalten, so dass der Bildungsrat an der nächsten Sitzung am 10. April per Mehrheit über das In-Kraft-Treten beschliessen wird. Bis es soweit ist, arbeiten wir auf der Hypothese der anspruchsvolleren Variante, d. h. Umsetzung per 1.8.13!

Ich komme zurück auf das, was der Bildungsrat vor einer Woche schon beschliessen konnte… Der Bildungsrat hat Änderungen beschlossen, welche die gemeindlichen Schulen und damit, geschätze Führungsverantwortliche der gemeindlichen Schulen, Ihren Schulalltag zentral betreffen. Erlauben Sie mir, dass ich einige wichtige Änderungen an dieser Stelle kommentiere.

Die Noten, die Promotion, aber auch der Übertritt stehen im Fokus des öffentlichen Interesses. Das hat mit der Relevanz für die schulische und berufliche Laufbahn zu tun. Da die schulische Laufbahn und insbesondere die Möglichkeiten in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Bildungswege eng mit den schulischen Leistungen im fachlichen und im überfachlichen Bereich zusammenhängen, werden sämtliche Fragestellungen mit der Beurteilung im Zeugnis in der Bevölkerung sorgsam verfolgt. Die Bevölkerung ist stark sensibilisiert in dieser Beziehung. Dies hat auch der engagierte Abstimmungskampf zur Noteninitiative gezeigt, der z. Bsp. von überdurchschnittlich vielen Leserbriefen in den Medien geprägt war. Die Zuger Bevölkerung hat in der Folge am 11. März 2012 die Gesetzesinitiative des überparteilichen Komitees angenommen und somit die Einführung von Notenzeugnissen ab der 2. Primarklasse beschlossen. Für die Umsetzung der angenommenen Initiative stünde der Exekutive eine Frist von maximal drei Jahren zur Verfügung. Davon beanspruchen wir per 1.8.13 1,5 Jahre, in der Variante 1.8.14 wären es 2,5 Jahre. Wir richten uns im Moment auf den 1.8.13 aus – aus den oben genannten Gründen!

Wie Sie alle aus der Zeitung wissen, stossen die Schülerzahlen an der Kantonsschule Zug an die Kapazitätsgrenzen. Mit dem Ausbau weiterer Gymnasien soll eine ausgewogenere Verteilung der Schülerzahlen auf verschiedene Standorte ermöglicht werden. Die Verlagerung der Schülerzahlen wird jedoch nicht nur mit baulichen Massnahmen vollzogen. Mit dem Projekt “Verlagerung” soll nämlich der Ausbildungsweg über die Sekundarschule in die anschliessenden Maturitätsschulen gestärkt und das Langzeitgymnasium entlastet werden. Damit wird auch den Interessen des Gewerbes entsprochen, welches ein zunehmendes Bedürfnis nach gut qualifizierten Lehrlingen hat. Eine mögliche Verlagerung hängt massgeblich davon ab, dass der Weg über die Sekundarschule hinein in eine kantonale Mittelschule verlässlich und attraktiv ist und von der Bevölkerung auch entsprechend wahrgenommen wird. Mit der Angleichung des Übertrittsverfahrens der Sekundarschule in die Maturitätsschulen an dasjenige der Primarstufe in die Sekundarstufe I wird eine der steuernden Massnahmen zur Verlagerung per Schuljahr 2013/14 umgesetzt.

Der Bildungsrat und die Bildungsdirektion sind sich bewusst, dass gewisse Änderungen – insbesondere das neue Übertrittsverfahren II – zu einer Mehrbelastung der Lehrpersonen führen können. Entsprechende Signale aus der Praxis haben wir aufgenommen. Eine allfällige Entlastung einzig für das neue Übertrittsverfahren der Sekundarschulen isoliert zu behandeln, geht politisch nicht und ist deshalb nicht Erfolg versprechend. Aus diesem Grund hat die Bildungsdirektion die Frage der Reduktion der Unterrichtsverpflichtung aller Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen priorisiert behandelt und ein entsprechendes Vorgehen bereits in der Regierung besprochen. Darüber habe ich mit einem Schreiben noch vor den letzten Weihnachten informiert. Wir sind betreffend Zeitplan immer noch auf Kurs. Ein Entscheid des Regierungsrates steht voraussichtlich im Sommer 2013 bevor. Obwohl ich inhaltlich keine Zusagen machen kann, darf ich an dieser Stelle doch festhalten, dass wesentliche Weichen zur Entlastung aller Lehrpersonen gestellt sind. Die Externe Vernehmlassung soll noch vor den Sommerferien eröffnet werden.

Die Projekte in Bezug auf die Änderungen am Promotions- und Übertrittsreglement wurden von der Bildungsdirektion terminlich priorisiert behandelt. So konnten trotz kurzer Umsetzungsfrist gesetzliche Vorlagen erarbeitet werden, die breit abgestützt sind. Mit hohem Engagement und Effizienz ist es der Projektleitung gelungen, die Änderungen derart vorzubereiten, dass eine reguläre dreimonatige und schriftliche Vernehmlassung ermöglicht wurde und der ambitionierte Terminplan eingehalten werden konnte. Wir können mit Stolz auf das Erreichte zurückblicken. Von Beginn an wurde Wert auf eine gute Basismitwirkung und eine regelmässige sowie breite Kommunikation gelegt, um die Lehrpersonen auf die Änderungen ab kommendem Schuljahr vorzubereiten. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Projektleitern Markus Kunz und Michael Truniger.

Nur mit Ihrer Unterstützung, geschätzte Rektoren sowie Schulleiterinnen und Schulleiter, wird die erfolgreiche Umsetzung in der Praxis möglich. Ich danke Ihnen für Ihre Kooperation, Ihr Engagement in dieser Sache und die Unterstützung. Im 2013 habe ich mir 30 Halbtage reserviert, um die Schulen im Kanton zu besuchen. Ich freue mich auf die Besuche in den Schul- und Lehrerzimmern und vor allem auf die Gespräche mit Ihnen allen und den Lehrpersonen, sei es zu diesem oder auch zu einem anderen Thema. Ich wünsche Ihnen heute Nachmittag eine gewinnbringende Veranstaltung.

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