Seit 2005 gilt im Kanton Zug die Zielsetzung, dass die Kinder soweit möglich in der Regelschule gefördert werden sollen. Mit dieser Zielsetzung verknüpfte der Regierungsrat die Erwartung, dass sich der Anteil der Kinder in Sonderschulen in Berücksichtigung des schweizerischen Mittels reduziert. Sind oder werden die Sonderschulen damit überflüssig? Gibt es ein Nebeneinander von Integration und Sonderschulen? Oder sind qualitativ gute und tragfähige Sonderschulangebote allenfalls gar die Voraussetzung für eine möglichst integrative Bildung?
Der Kanton Zug hat – bezogen auf seine Grösse mit lediglich elf Gemeinden – ein grosses Angebot im Bereich der Sonderschulung. In sieben Sonderschulen – sechs davon mit privater Trägerschaft – finden Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf verstärkte Massnahmen Tagesschul- und teilweise auch Internatsplätze. In einigen Behinderungsbereichen begleiten die Sonderschulen aber auch Kinder und Jugendliche, welche in Regelschulen unterrichtet werden.
Insgesamt fördern, begleiten, betreuen die Sonderschulen im Kanton Zug rund 500 Kinder und Jugendliche, wobei über 200 von ihnen aus anderen Kantonen stammen.
Mit dem Rückzug der Invalidenversicherung im Jahr 2008 aus der Steuerung und der Finanzierung der Sonderschulung wurden die Kantone für diesen Bereich zuständig. Sonderschulung ist seither nicht mehr eine Versicherungsleistung, sondern ein Teil der ganzen Bildung. Einige Kantone führen selber Sonderschulen. Der Kanton Zug hat sich demgegenüber entschieden, diese Leistung weiterhin durch die meist privaten Sonderschulen erbringen zu lassen. In Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und den Anbietern ist festgelegt, wie viele Plätze die Sonderschulen in welchen Behinderungsbereichen zur Verfügung stellen. Mit den Leistungsvereinbarungen sichert sich der Kanton die benötigten Plätze, die Sonderschulen erhalten eine gewisse Sicherheit betreffend Auslastung.
Der Kanton Zug verfügt über Verfahren und Instrumente, welche eine möglichst hohe Durchlässigkeit zwischen den gemeindlichen Schulen und den Sonderschulen sicherstellen. Es ist auch künftig wichtig, dass Kinder mit Behinderung, mit besonders hohem Förder- und Betreuungsbedarf in spezialisierten Sonderschulen betreut werden können. So stelle ich mit Überzeugung fest, dass eine integrative Bildung nur dann erfolgreich sein kann, wenn als verlässliche Partner qualitativ gute und tragfähige Sonderschulangebote zur Verfügung stehen.