Das «Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport» aus dem Jahre 1972 wird abgelöst durch das neue «Sportförderungsgesetz». Die eidgenössischen Räte haben diesem in der letzten Sommersession zugestimmt. Insbesondere die Frage, ob der Schulsport durch den Bund oder durch die Kantone zu regeln ist, war heftig umstritten. Grundsätzlich sind in der Schweiz in Schulfragen die Kantone zuständig. Dass die Kompetenz zur Festlegung der Mindestzahl Sportlektionen nun doch beim Bund verbleibt, ist deshalb zu bedauern. Der Ständerat gab seinen Widerstand gegen diese völlig sachfremde Zuständigkeit denn auch erst in der Einigungskonferenz auf – um nicht das ganze Gesetz zu gefährden.

Was ändert dieses Gesetz nun für den Sport im Kanton Zug? Im Grundsatz wenig. Erstens wird der Staat im Sport auch künftig nur subsidiär eingreifen. Er kommt nur dann zum Tragen, wenn die Privatinitiative nicht mehr reicht. Und wenn der Staat tätig wird, dann sind es – zweitens – zuerst die Gemeinden und Kantone, erst ganz am Schluss der Bund.

Zwei wichtige Änderungen betreffen die Missbrauchsbekämpfung – Doping und sexuelle Übergriffe. Das neue Sportförderungsgesetz sieht verschärfte Strafbestimmungen gegen Dopingsünder vor. Sportler können neu an Wettkämpfen jederzeit Kontrollen unterzogen werden. Es sind nicht die überführten Sportler, die kriminalisiert werden – vielmehr drohen den Hintermännern in schweren Fällen aber Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Auch gegen sexuelle Übergriffe – etwa durch Trainer – wird konsequenter vorgegangen. Das Bundesamt für Sport kann neu zur Leumundsprüfung für J+S-Kader Einsicht in Strafregisterdaten über Urteile und hängige Strafverfahren nehmen. Dank dieser gesetzlichen Grundlage, welche in einem separaten «Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport» geschaffen wird, kann der Datenschutz gelockert werden. Diese Änderungen sind für den Kanton als Sportförderer von wenig Relevanz.

Viel wichtiger für den Kanton ist der Bereich «Jugend und Sport (J+S)». Welche Bedeutung dieses Programm für den Nachwuchssport im Kanton Zug hat, kann auch dieser Ausgabe der Sport News wieder entnommen werden. Unter «Zahlen und Fakten» ist J+S ein eigenes, eindrückliches Kapitel gewidmet. Der Hauptteil des Gesetzes besteht denn auch aus Bewährtem, das mehr oder weniger unverändert übernommen wurde. Neu wird im Bereich J+S sein, dass Kinder künftig bereits ab fünf und nicht wie bisher ab zehn Jahren bei J+S mitmachen dürfen. Mit anderen Worten: Der heutige Bereich «J+S Kids» wird ein «normaler» Teil von J+S. Von kantonaler Seite her werden wir bestrebt sein, diesen «Ball aufzunehmen»!

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