Begrüssungsansprache am Podium visarte Zentralschweiz in Zug

Voraussetzung für die Entfaltung des Menschen in seinem Lebensraum ist die Schaffung einer Umgebung, die seine Phantasie anregt und ihm die Identifikation mit dem Ort seiner Tätigkeiten ermöglicht. Nebst der Architektur soll auch die Kunst zu schöpferischem Denken und Handeln anregen.

Durch Kunst am Bau wird einem weiteren Kreis der Bevölkerung Kunst zugänglich gemacht, es wird das Kunstverständnis gefördert und es werden gegenwärtige Kunsttendenzen unterstützt. So ist es bei Bauten der öffentlichen Hand üblich, dass Kunst am Bau projektiert und durchgeführt wird, auch im Kanton Zug.
Ein öffentliches Bauwerk mit einer künstlerischen Intervention zu komplettieren hat im Kanton Zug eine lange Tradition; zu erleben ist dies beispielsweise bei der Kantonsschule Zug, beim Gewerblich-industriellen Bildungszentrum Zug, bei der Landwirtschaftlichen Schule Schluechthof Cham, bei der Strafanstalt, beim Zuger Kantonsspital, beim Obergericht und bei der Studienbibliothek, um nur einige zu erwähnen.

Nicht nur auf kantonaler Ebene wird Kunst am Bau realisiert, auch die Gemeinden oder Private investieren in Kunst am Bau. Mitunter geniessen solche Projekte gar internationale Ausstrahlung, wie zum Beispiel beim Bahnhof Zug.

Auf kantonaler Ebene findet Kunst am Bau seine Grundlage im Kulturfördergesetz. Danach unterstützt der Kanton zur Förderung des Geisteslebens und zur Wahrung der zugerischen Eigenart künstlerische, wissenschaftliche und andere kulturelle Bestrebungen und insbesondere das zeitgenössische Kunstschaffen.
Gestützt auf das Kulturfördergesetz ergänzte der Regierungsrat im Jahr 2007 den generellen Ablaufplan für kantonale Hochbauten. So wird das Amt für Kultur und die Kantonale Kulturkommission bereits bei der strategischen Planung eines Neubaus in den Prozess einbezogen. Von der Vorstudie bis hin zur Schlussabrechnung wird die Kulturförderung bezüglich des Wettbewerbes und der Realisation für Kunst am Bau involviert.

So weit so gut. Trotz der auch dem schweizerischen Vergleich standhaltenden Regelung kann es jedoch geschehen, dass geplante Vorhaben von Kunst am Bau den politischen Prozess nicht überstehen und vom Parlament aus den jeweiligen Budgets gestrichen werden.

Dies sorgt jeweils für Aufregung und trägt die hitzige Diskussion über Sinn und Zweck von Kunst am Bau und über die Rolle der öffentlichen Hand aus den politischen Sitzungsräumen hinaus in die Öffentlichkeit. Um diesen Fragen weiter auf den Grund zu gehen, treffen wir uns heute.

Ich freue mich auf das bevorstehende Gespräch mit Pius Knüsel, Alphons Wiederkehr, Stephan Banz und Heinz Tännler und danke der Wettbewerbskommission der visarte Zentralschweiz für die Initiative, das Thema öffentlich zu diskutieren.

Ob wir danach die Dinge anders sehen, kann nicht vorausgesehen werden. Mit grösster Wahrscheinlichkeit aber werden wir künftige Diskussionen differenzierter führen, werden wir nun doch gewiss vieles über das weite Feld von Kunst am Bau lernen. In diesem Sinne wünsche ich uns einen spannenden Vormittag mit erbaulichen Erkenntnissen!

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