(25.8.21, Zuger Woche)
Im Juni erreichte mich eine Medienanfrage zum Umgang der Schulen mit dem Genderstern (Leser*innen). Wie wird das Sternchen, womit neben weiblichen und männlichen auch diversgeschlechtliche Menschen eingeschlossen werden sollen, an den Zuger Schulen gehandhabt und ausgebildet?
Die Anfrage hatte sowohl eine handwerkliche Komponente (Unterricht) als auch eine politische (Behördenkommunikation). Gender – oder eben das soziale Geschlecht in Abgrenzung zum biologischen Geschlecht – weckt jedenfalls Aufmerksamkeit. So viel steht fest. Wie aber soll die Schule damit umgehen?
Was den Unterricht anbelangt, so gestatten die Lehrpläne die Auseinandersetzung mit neuen Anliegen und Formen der Sprache. In den oberen Klassen steht dabei die intellektuelle Durchdringung des Gegenstands im Fokus. Dazu gehört im Falle des Gendersterns zum Beispiel eine Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung oder mit den Vorgaben der Behörden auf Bundes- oder Kantonsebene. Ob konkret solche Formen in Schülertexten akzeptiert werden, kann der Lehrperson überlassen werden. Hingegen darf keine Lehrperson eine solche Schreibweise als korrekte Schreibweise einführen oder von den Schülerinnen und Schülern verlangen. Diese Handhabung entspricht der Haltung des Rats für deutsche Rechtschreibung, der sich vertieft mit dem Genderstern und ähnlichen Schreibweisen befasst hat – und diese ablehnt notabene. Die Zuger Schulen wurden darüber ins Bild gesetzt.
In Sachen Behördenkommunikation (bei den Schulen sind das zum Beispiel Elternbriefe) orientiert sich der Kanton an der Schweizerischen Bundeskanzlei, welche den Genderstern ablehnt. Stattdessen soll wie bis anhin von Frauen und Männern oder eben Lehrerinnen und Lehrern die Rede sein. Mit diesen Paarformen würden auch diversgeschlechtliche Menschen angesprochen. Für die Behördenkommunikation der kantonalen Schulen gibt es konkrete Vorgaben. Zum Beispiel den «Regierungsratsbeschluss über die sprachliche Gleichbehandlung» von 1999 oder den «Leitfaden einheitliche Schreibweise» von 2013. Diese Vorgaben ordnen die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter an mittels Verwendung von Paarformen, geschlechtsneutralen und geschlechtsabstrakten Formulierungen sowie Umschreibungen. Aufgrund dieser Vorgaben dürfen die kantonalen Schulen bspw. in der Korrespondenz mit den Eltern die neuen, experimentellen Formen nicht verwenden. An die gemeindlichen Schulen erging gleichzeitig die Empfehlung, im Sinne der Verständlichkeit gegen aussen ebenfalls auf den Genderstern zu verzichten.
Abschliessend möchte ich zu bedenken geben, dass die öffentliche Schule den Konsens pflegen muss, denn sie beruht darauf. Dazu gehört mitunter auch, dass sich die öffentliche Schule dem Willen einer lauten Minorität entzieht, um der schweigenden Mehrheit gerecht zu werden.