EX VOTO – die Erfassung des Films beginnt bereits bei dessen Titel. Nimmt man das Wort genau, so handelt es sich bei einem Votiv um einen Gegenstand, der aufgrund eines Gelübdes als symbolisches Opfer einer überirdischen Macht öffentlich dargebracht wird. Es stellt sich also die Frage, ob es sich bei diesem Film um ein Produkt eines Gelübdes handelt? Die Landschaft seiner Jugend zu filmen, war das Versprechen, das Erich Langjahr mit diesem Film einlöste. Er streifte mit der Kamera über Jahre durch das Zugerland und versuchte die Bedeutung von HEIMAT zu erfassen.
Heute, 32 Jahre nach seiner ersten Premiere, feiert diese inzwischen wertvolle Zeitkapsel seine Reprise – frisch restauriert und digitalisiert. Der Film wurde so vor dem materiellen Zerfall gerettet, aufgefrischt und konserviert für die nächsten Generationen. Die Restaurierung und Digitalisierung des Schweizer Filmschaffens, die Erhaltung von Fernsehsendungen, von Videobeständen und Fotosammlungen, das sind Kernaufgaben bei der Erhaltung der audiovisuellen Kulturgüter. In diesem Zuge mache ich den dankenden Verweis zum Verein Memoriav Schweiz, der mit seiner wertvollen Unterstützung auch dieses Digitalisierungsprojekt massgeblich mitfinanziert hat.
Lassen Sie mich aus kantonal-zugerischer Sicht ein Beispiel aus dem Bereich «Digitalisierung von audiovisuellem Kulturgut» schildern. Es zeigt auf, wie sich die öffentliche Hand an dieser kulturhistorisch relevanten Aufgabe beteiligen kann.
1978 – vor vierzig Jahren – feierte hier im Kino Seehof der Dokumentarfilm «Morgarten findet statt» von Erich Langjahr Premiere. Der Film galt damals natürlich als fertig gestellt, das heisst abgedreht, geschnitten und vertont. Der Film wurde seinerzeit vom Zuger Regierungsrat mit einem Beitrag von 10’000 Franken unterstützt. 2015 – anlässlich der 700-Jahr-Feierlichkeiten der Schlacht am Morgarten – sollte die Reprise des Films gezeigt werden. Dafür musste der Film eigens restauriert werden. Er wurde in den Siebzigern nämlich noch auf «VNF 16mm Umkehrfilmmaterial» gedreht. Die in den letzten Jahren erfolgte Digitalisierung der Kinobetriebe hat zur Folge, dass es kaum noch Kinos gibt, welche über die technischen Voraussetzungen verfügen, solche Filmkopien zu spielen. Eine finanzielle Unterstützung des Digitalisierungsprojektes durch den Kanton musste einige Hürden nehmen. Die neue Thematik hat sich nur schwer mit den bestehenden Richtlinien der Kulturförderung oder jenen des Staatsarchives in Einklang bringen lassen. Wertvolle Sensibilisierungsarbeit des Gesuchstellers machte eine kleine und doch wertvolle Unterstützung schliesslich möglich.
Das Gesuch um eine finanzielle Unterstützung für die Digitalisierung des Filmes «EX VOTO» hatte es in der Folge bereits einfacher. Drei Zentralschweizer Kantone unterstützten das Digitalisierungsprojekt mit vier- und fünfstelligen Beträgen. Sie sehen, auch auf kantonaler Ebene ist die öffentliche Hand bestrebt, den Erhalt des audiovisuellen Kulturerbes zu fördern.
Es freut mich sehr, den nun in alter Frische strahlenden Film heute mit Ihnen zu geniessen. Lassen wir uns treiben von den Bildern und treffen vielleicht auch auf unsere Heimat – ich wünsche Ihnen viel Vergnügen!