Es stört mich nicht, wenn ich da und dort als Nein-Sager bezeichnet werde. Für einmal will ich aber Ja sagen. Und das sogar dreimal. Hintergrund ist der Lehrplan 21. Soeben haben wir die Mitglieder der Schulkommissionen und Vertreter von Gewerbe und Wirtschaft über das Vorhaben informiert.

Ja zum Lehrplan 21
2006 haben Volk und Stände den so genannten Bildungsartikel gutgeheissen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass unser Schulwesen über die Kantonsgrenzen hinaus harmonisiert werden muss: Und zwar im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, im Bereich der Dauer und der Ziele der Bildungsstufen und im Bereich der Übergänge sowie der Anerkennung der Abschlüsse. Beim Lehrplan 21 geht es um die Beschreibung der Ziele der Bildungsstufen. Aus diesem Grund hat der Zuger Regierungsrat zum Lehrplan 21 Ja gesagt.

Ja zur behutsamen Umsetzung
Über den Lehrplan 21 kann man geteilter Meinung sein. Für die einen ist die Kompetenzorientierung eine längst notwendige Weiterentwicklung vom Wissen hin zum vermehrten Können. Andere befürchten, dass es den Lehrplanmacherinnen und -machern vor allem um flächendeckende Vergleichstests geht, die uns zwar hohe Kosten, aber keine besseren Schulen bescheren werden. Ich bin der Auffassung, dass es sich lohnt, vorsichtig an die Umsetzung des Lehrplans 21 heranzugehen. Warum nicht von den Erfahrungen der so genannten Pionierkantone profitieren? Warum starten, bevor die Lehrmittel vorliegen? Der Zuger Bildungsrat hat sich für ein behutsames Vorgehen ausgesprochen. Diese Auffassung spiegelt sich im Zuger Zeitplan. Die Einführung ist per Schuljahr 2019/20 geplant.

Ja zu Zuger Besonderheiten
Am Schluss muss der Zuger Bildungsrat zur Zuger Variante des Lehrplans 21 Ja sagen. Wenn ich “Zuger Variante” sage, dann widerspricht dies dem Gedanken des Lehrplans 21 nicht. Wir werden in den nächsten Jahren — von Kanton zu Kanton — der Entstehung von verschiedenen Varianten des Lehrplans 21 beiwohnen. Mit Blick auf den Kanton Zug denke ich zum Beispiel an die berufliche Orientierung, also an den Berufswahlunterricht. Wir werden dieses Gefäss im Kanton Zug fix in der Stundentafel und in einem Fach verankern und nicht fächerübergreifend in den Lehrplan aufnehmen. Wir wollen, dass in Sachen Berufswahlunterricht die Zuständigkeiten und die (grosszügige) Stundendotation klar geregelt und nicht dem Zufall überlassen werden. Das wird nicht in der ganzen Deutschschweiz so gehandhabt, im Kanton Zug aber ganz sicher.

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