Wer die Verfassung des Kantons Zug aufschlägt, dem begegnet der Begriff «Privatschule» schon auf der ersten Seite. Der Absatz 2 von Paragraph 4 lautet: «Die Errichtung von Privatschulen und Privat-Lehranstalten ist gewährleistet; (…)». Das weist nicht nur auf die lange Tradition der Privatschulen im Bildungskanton Zug hin. Es ist auch Ausdruck einer ganz besonders grosszügigen Haltung des Kantons gegenüber den Privatschulen. Diese Grosszügigkeit äussert sich heute auch finanziell: Der Kanton Zug unterstützt die Privatschulen mit einer halben Normpauschale pro Zuger Kind. Kaum ein anderer Kanton kennt Vergleichbares.

Gewiss ist diese Grosszügigkeit auch darin begründet, dass ein breites Angebot an Privatschulen einen Standortvorteil darstellt. Ein Teil der internationalen Bevölkerung stammt aus Ländern mit anderen Schulsystemen. Internationale Schulen mit dem International Baccalaureate sind vor allem bei Expats sehr gefragt. Diese ermöglichen ihnen einen weiteren Wohnortswechsel in andere Länder und Kontinente.

Aber Privatschulen sind mehr als ein Standortvorteil. Die grosszügige, freiheitliche Haltung des Kantons Zug gegenüber den Privatschulen stammt aus einer Zeit, als noch niemand von Expats sprach. Es ist ein Fakt, dass sich private und öffentliche Schule gegenseitig befruchten – dass sie gleichsam Sparringpartner sind. In diesem Sinne fordern die Privatschulen die öffentlich-rechtliche Schule auch heraus. Der Anteil der Zuger Schüler an Privatschulen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Dies jedoch nicht in einem Masse, das für die öffentlich-rechtliche Schule bedrohlich oder gar existenzgefährdend wäre, denn die Qualität der öffentlich-rechtlichen Schule kann der Entwicklung gut standhalten.

Es ist auch für Lehrpersonen der öffentlich-rechtlichen Schule wertvoll, einen Überblick über die Privatschulangebote des Kantons zu haben. Mit dieser Ausgabe des Schulinfo wollen wir Ihnen diesen bieten.

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