Vor zehn Jahren beschlossen die 21 Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der Deutschschweiz (D-EDK), einen gemeinsamen Lehrplan zu schaffen, um die Ziele des Unterrichts an der Volksschule in den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen zu harmonisieren.

Im Herbst 2014 wurde der Lehrplan nach mehreren Überarbeitungen von der D-EDK zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Nach der Vorgabe des Zuger Regierungsrats, dass der Lehrplan 21 im Kanton Zug ohne Kostenfolge (keine neue Infrastruktur, keine zusätzlichen Lektionen, keine ausserordentlichen Weiterbildungen) eingeführt werden muss, beschloss der Bildungsrat am 1. April 2015, den Lehrplan 21 ab Schuljahr 2019/20 einzusetzen. Im Kanton Zug soll auf allen Stufen gleichzeitig gestartet werden. Im Sommer 2016 konnten die umfangreichen Vorarbeiten an der Wochenstundentafel abgeschlossen werden. Damit tritt der Lehrplan 21 auch im Kanton Zug in eine entscheidende Phase.

Schlüsselgelände auf dem Weg zum Lehrplan
An der Wochenstundentafel kommt nämlich kein Lehrplan vorbei — auch der Lehrplan 21 nicht. Bei der Wochenstundentafel geht es zwar nicht um inhaltliche Fragen, aber um die Zeitgefässe der einzelnen Fachbereiche. Es geht um Gewichtung und Zuteilung und damit immer auch um Auswahl und Verzicht. Kein Wunder, gilt die Wochenstundentafel als Schlüsselgelände auf dem Weg zum Lehrplan 21. Diese Wochenstundentafel — zusammen mit den Fächerbezeichnungen — wird zurzeit im Kanton Zug vernehmlasst. Das heisst, dass der Bildungsrat die Wochenstundentafel in 1. Lesung beraten hat und nun seine Entscheide zur externen Stellungnahme vorlegt. Alle bildungspolitischen Akteure im Kanton Zug, dazu gehört natürlich auch der Gewerbeverband, sind eingeladen, ihre Sicht der Dinge oder auch Hinweise einzubringen. Die Vernehmlassung dauert noch bis am 12. Dezember 2016. Nach der Auswertung wird der Bildungsrat anfangs Februar 2017 die Wochenstundentafel in 2. Lesung beraten und beschliessen. Wie sind wir im Kanton Zug vorgegangen, welche Schwergewichtsbildung haben wir vorgenommen, welches Paket geschnürt? Grundlage für die Gestaltung der Wochenstundentafel des Kantons Zug zum Lehrplan 21 ist der Fachbericht «Stundentafel» der D-EDK. Dieser Grundlage ist der Zuger Bildungsrat weitgehend gefolgt und in Teilbereichen davon abgewichen.

Zuger Entscheide
So soll im Kanton Zug eine Lektion «Individuelle Förderung» (früher Nachhilfe) beibehalten und das handwerkliche Gestalten gestärkt werden. Diese Gewichtung führt dazu, dass die Musik nicht wie in der D-EDK Grundlage vorgesehen ausgebaut werden kann. Weiter sollen auch die MINT-Fächer (Mathe, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) insgesamt gestärkt werden, ebenso wie der Fachbereich WAH (Wirtschaft, Arbeit, Haushalt). Schon früh im Prozess hatte der Kanton Zug zudem nach Bern zurückgemeldet, dass er im Bereich der «Beruflichen Orientierung» nicht gewillt ist, die vorgeschlagenen Kürzungen vorzunehmen. Dieses Ansinnen haben wir in der vorliegenden Wochenstundentafel umgesetzt.

Mitmachen und gewinnen
Die Wochenstundentafel hat es also tatsächlich in sich. Aus diesem Grund hoffe ich auf zahlreiche und aufmerksame Teilnahme an der Vernehmlassung. Bei Bedarf ist die Direktion für Bildung und Kultur jederzeit bereit, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Selbstverständlich stehen wir dazu auch mit dem Gewerbeverband des Kantons Zug in Kontakt. Im Internet finden sich alle Unterlagen.

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