Es gehört zu den angenehmen Pflichten eines Bildungsdirektors, am Geburtstagsfest einer verdienten Bildungsinstitution ein Grusswort ausrichten zu dürfen.
Ich gratuliere dem Heilpädagogischen Schul- und Beratungszentrum Sonnenberg zu seinem 30-Jahr-Jubiläum am Standort Baar. Und es freut mich, Ihnen zusammen mit Gesundheitsdirektor Joachim Eder die Grüsse des gesamten Zuger Regierungsrates überbringen zu dürfen. Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit zugunsten von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf von Herzen.
Mit einem Jubiläum feiert man den Umstand, dass es etwas seit einer bestimmten Zeit gibt. Wenn man also Geschichte feiert, stellt sich auch die Frage, wo denn die Wurzeln der gefeierten Institution sind?. Die Wurzeln des Sonnenbergs gehen weit hinter die Gründung der Invalidenversicherung von 1960 zurück. Bereits im Jahre 1925 begannen Kapuziner auf dem Sonnenberg in Fribourg mit der Förderung von sehbehinderten und blinden Kindern und Jugendlichen. Einer meiner Vorgänger als Zuger Bildungsdirektor, der spätere Bundesrat Hans Hürlimann, hat wesentliches dazu beigetragen, dass die Blindenschule vor 30 Jahren in den Kanton Zug kam und in Baar einen idealen Standort fand. Seither befasst sich der Kanton Zug logischerweise viel stärker mit der Geschichte des Sonnenbergs… Wobei zu sagen ist, dass zuerst ein Grossteil der Verantwortung bei der Invalidenversicherung und beim Bundesamt für Sozialversicherung lag. Das hat sich dann erst im Jahre 2008 mit dem Rückzug der IV aus dem Sonderschulbereich geändert. Vor dem Rückzug der IV war der Kanton Zug einerseits verantwortlich für die Überprüfung der Arbeitsqualität durch das Sonderschulinspektorat und andererseits für die Berichterstattung an das Bundesamt für Sozialversicherung. Schliesslich hatte der damalige Zuger Erziehungsrat dem Bundesamt Antrag zu stellen, wenn die Zulassung des Sonnenbergs erweitert werden sollte. Ein wichtiges Jahr, was diese Zulassung und damit den Aufgabenbereich des Sonnenbergs anbelangt, war das Jahr 2001. Damals waren die Schülerzahlen im Bereich der sehbehinderten und blinden Kinder und Jugendlichen stark rückläufig. Zugleich war der Kanton Zug auf der Suche nach einem Anbieter für eine Sprachheilschule auf der Sekundarstufe. Seit 2001 werden also im Sonnenberg auch Jugendliche mit schweren Sprachstörungen gefördert. Und weil die damalige Anerkennung durch das Bundesamt für Sozialversicherung etwas sehr offen formuliert ist (“… allenfalls in Verbindung mit weiteren Auffälligkeiten …”), wurden zunehmend auch Jugendliche dem Sonnenberg zugewiesen, die nebst sprachlichen Problemen auch Auffälligkeiten im psychischen Bereich, im Verhalten oder im Lernvermögen haben.
Mit dem bereits erwähnten Rückzug der IV wurden im Jahr 2008 die Kantone für die Sonderschulung verantwortlich. Die Sonderschulen sind für den Kanton Zug wichtige Partner im Bildungsbereich. Kinder und Jugendliche, welche in den gemeindlichen Schulen nicht angemessen gefördert werden können, haben Anspruch auf Sonderschulung. Diese Aufgabe lagert der Kanton an die bewährten Sonderschulen aus. Von der breiten Angebotspalette im Sonnenberg profitiert längst nicht nur der Kanton Zug, sondern auch andere Kantone. Der Kanton Zug hat aber als Standortkanton eine besondere Funktion. Die Leistungsvereinbarung, die wir mit dem Sonnenberg abschliessen, hat auch Gültigkeit für die andern Kantone: Sie zahlen die gleichen Pauschalen, wie wir sie vereinbaren. Im Gegenzug können die anderen Kantone sich darauf verlassen, dass wir die Qualität der Arbeit überprüfen. Deshalb wissen wir, dass im Sonnenberg sonderpädagogische Arbeit in hoher Qualität und mit viel Herzblut geleistet wird. Dafür sind wir dankbar, und darauf sind wir auch stolz. Wir wissen es zu schätzen, mit dem Sonnenberg auch in Zukunft einen wichtigen Partner für unser Schulsystem an unserer Seite zu haben.
Der gesamte Zuger Regierungsrat wünscht dem Sonnenberg alles Gute!